Eine barrierefreie Website ist vermutlich für mehr Menschen wichtig, als Du glaubst. Statistiken zeigen, dass ungefähr 15 % der Bevölkerung in Deutschland (das sind 10 Millionen Menschen!) eine Form von Behinderung hat. Kein Wunder also, dass die EU und Deutschland reagiert haben. Die barrierefreie Website ab Juni 2025 wird zur Pflicht. Was das für Dich und Deinen Webauftritt bedeutet, erfährst Du in diesem Artikel. Los geht’s!
Wann ist eine Website barrierefrei?
Eine Website ist barrierefrei, wenn diese von allen Menschen unabhängig von möglichen Einschränkungen beim Sehen, Hören oder in der Motorik gleichermaßen bedient werden kann. So viel zur Theorie.
Tatsächlich heißt eine barrierefreie Website zu haben nur, dass es relativ wenige Hürden für Menschen mit Behinderungen gibt. Die Pflicht zur barrierefreien Website stellt alle Nutzen also nicht wirklich gleich. Es handelt sich eher um die ab Juni 2025 geltenden Minimalanforderungen.
Zahlreiche Richtlinien und Standards für Websites
Verschiedene Standards, Verordnungen und Gesetze in Deutschland, der Europäischen Union und international legen mittlerweile seit Jahren fest, was eine barrierefreie Website ausmacht. Wenn Dich das Thema interessiert, kann ich Dir unseren Überblick über Barrierefreiheit-Gesetze empfehlen, insbesondere unsere Zusammenfassung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG.
Zu den wichtigsten rechtlichen Anforderungen gehören sicherlich
- Textalternativen für Bilder
- eine verständliche und konsistent benannte Navigation,
- barrierefreie Farben und Farbkontraste,
- sowie die Tastaturbedienbarkeit der gesamten Website.
Häufig vergessen wird, dass auch andere Inhalte barrierefrei sein müssen, so zum Beispiel auch Videos und die häufig genutzten PDF-Dokumente. Mehr dazu kannst Du in unserem Artikel „Wie kann man barrierefreie PDF erstellen“ erfahren.
Was übrigens auch zur Pflicht für barrierefreien Website gehört ist die sogenannte Erklärung zur Barrierefreiheit. Ein selbst erstelltes Dokument, das den Status quo der Barrierefreiheit der Website beurteilt.
Diese Websites sind ab 2025 zur Barrierefreiheit verpflichtet
Websites öffentlicher Stellen
Der Unterschied zwischen öffentlichen und privaten Websites ist wichtig, wenn es um die Barrierefreiheit geht. Websites öffentlicher Stellen (Behörden, Schulen, Universitäten) müssen mit wenigen Ausnahmen schon seit September 2020 barrierefrei Websites anbieten, inklusive einer Erklärung zur Barrierefreiheit (siehe Presseerklärung des Behindertenbeauftragten). Wie bereits gesagt, in der Theorie. Praktisch sind sie es noch immer häufig nicht. Das ist aber nicht nur in Deutschland, sondern in vielen europäischen Ländern so.
Websites der Privatwirtschaft (Unternehmen)
Die gesetzliche Pflicht zur barrierefreien Website ab 2025 trifft also hauptsächlich die Privatwirtschaft. Vermutlich bist Du auch genau deshalb hier. Daher blenden wir von nun an die öffentlichen Stellen gänzlich aus und konzentrieren uns auf die Perspektive der Privatunternehmen.
Barrierefreie Website: Pflicht 2025 trifft Privatunternehmen
Ich will es Dir einfach machen und ich starte mit der klaren und wichtigen Botschaft:
Grundsätzlich trifft die Pflicht zur barrierefreien Website bis Juni 2025 alle Unternehmen.
Ja, es gibt Ausnahmen. Die sind aber stark begrenzt und darauf spekulieren solltest Du definitiv Gründen nicht. Zum einen werden die Ausnahmen über die Jahre weniger werden. Zum anderen könntest Du durch eine barrierefreie Website Deinen Zielmarkt vergrößern, Deinen Umsatz steigern und Deine Marke positiv aufladen.
Ausnahmen von der Pflicht zur barrierefreien Website
Jetzt aber zu den Ausnahmen.
- Private Blogs und kleine, persönliche Webseiten, die nicht öffentlich zugänglich sind.
- Kleine Unternehmen (weniger als 10 Angestellte und weniger als 2 Millionen Jahresumsatz beziehungsweise Jahresbilanzsumme).
- Reine B2B-Unternehmen, also Unternehmen, die nur mit anderen Unternehmen und nicht mit Privatpersonen Geschäfte machen.
Das war es jetzt aber auch schon und es sind wirklich nicht viele Ausnahmen, oder? Für mich zeigt das, wie ernst das Thema mittlerweile von den Gesetzgebern genommen wird. Im Zweifel solltest Du Dich rechtlich beraten lassen. Mache das aber bitte zeitnah. Die Zeit bis Juni 2025 für den Umbau Deiner möglicherweise unzugänglichen Website hin zu einer barrierefreien Website ist heute schon knapp.
Prüftools für Deine erste Selbsteinschätzung
Jetzt habe ich ziemlichen Druck aufgebaut, nicht wahr? Das war zwar auch meine Absicht, ist aber wirklich nur gut gemeint. Das Thema ist wichtig, und spätestens, wenn nach dem Juni 2025 eine Abmahnung im Briefkasten liegt, ist der Ärger groß.
Ich möchte Dich aber nicht einfach im Regen stehen lassen. So kannst Du selbst und ohne Kostenaufwand selbstständig prüfen, ob Deine Website barrierefrei und damit vor Problemen ab Juni 2025 geschützt ist.
- WAVE-Plug-in, für diverse Browser: sehr geringe Einarbeitungszeit, deckt viele Bereiche ab
- Axe-Plug-in, für diverse Browser: ähnlich wie WAVE, etwas mächtiger, dafür aber auch komplexer
- Checklisten für die manuelle Eigenprüfung wie vom BIK in Zusammenarbeit mit der Dias GmbH
- Unsere hauseigene Checkliste für Google Sheets oder Microsoft Excel
Konsequenzen bei Verletzung der Barrierefreiheit-Pflicht ab 2025
Lassen wir die Möglichkeiten eines Image-Schadens oder eines verlorenen Kaufabschlusses außer Acht, bleiben immer noch rechtliche Konsequenzen. Hier wird es wieder etwas nebulös, aber grundsätzlich möchte ich Dir ohne Angstmacherei sagen:
Die Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Pflicht zur barrierefreien Website können bis zur Stilllegung Deines Webangebots reichen.
Abgesehen von diesem Extremfall sind weitere mögliche Konsequenzen:
- Abmahnungen: Wenn Menschen oder Organisationen feststellen, dass Deine Website nicht barrierefrei ist, können sie rechtliche Schritte einleiten. Abmahnungen sind teuer und zeitaufwendig. Wer weiß schon, ob wir wie zur Einführung der DSGVO wieder Abmahnwellen sehen?
- Geldbußen: Die zuständigen Aufsichtsbehörden können Geldbußen verhängen.
Mein Fazit ist ein Appell an Dich
Wenn Du mich fragst, lohnt sich das Risiko hier einfach nicht. In jedem Fall wirst Du Deine Website früher oder später barrierefrei gestalten müssen. Weshalb es dann auch noch zusätzlich auf Schriftverkehr mit Behörden, Rechtsstreitigkeiten und zusätzliche Kosten in Form eines Bußgelds ankommen lassen?
Nimm Dich diesem Thema an. Je früher Du beginnst, desto besser bist Du auf den Juni 2025 vorbereitet!