Tue Gutes und sprich darüber – das fällt mir als Erstes zum Thema „Erklärung zur Barrierefreiheit“ ein. Eine Erklärung zur Barrierefreiheit wirkt aufwendig und dadurch abschreckend. Das wird diesem Dokument aber nicht gerecht. Es ist vielmehr ein ehrlicher Status quo, eine Auszeichnung und ein Arbeitsauftrag. Wir sprechen jetzt über die Pflicht, den Aufbau und Inhalt der Erklärung zur Barrierefreiheit. Los geht’s!
Was ist eine Barrierefreiheitserklärung?
Eine Erklärung zur Barrierefreiheit beschreibt, wie barrierefrei eine Website oder App ist. Das Dokument zeigt, welche Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit ergriffen wurden und welche Bereiche noch optimiert werden müssen.
Ist die Erklärung zur Barrierefreiheit wichtig?
Ja, sie ist wichtig – und rechtlich verpflichtend. Wichtig ist sie zunächst für Menschen, denn eine Barrierefreiheitserklärung dokumentiert die Bemühungen um Inklusion und Transparenz. Im Idealfall hast Du eine solche Erklärung also schon heute und nicht erst dann, wenn es rechtlich verpflichtend wird.
Spätestens aber mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) Ende Juni 2025 müssen neben den Behörden und öffentlichen Stellen auch alle Unternehmen eine solche Erklärung abgeben. Geregelt ist das u. a. im § 12b Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Anlage 3 zu den §§ 14 und 28 BFSG.
Ausnahmen von der Pflicht zur Barrierefreiheitserklärung
Voraussetzung für die Pflicht zur Erstellung einer Erklärung zur Barrierefreiheit ist, dass ein Unternehmen beziehungsweise dessen Website auch tatsächlich unter das BFSG fällt. Es gibt davon wenige Ausnahmen, die Du im Artikel „Barrierefreie Website: Pflicht ab Juni 2025 – oder doch nicht?“ nachlesen kannst. Ganz allgemein gilt: Mit mehr als 10 Vollzeit-Mitarbeitenden oder mehr als zwei Millionen Euro Jahresumsatz gilt das BFSG sehr wahrscheinlich auch für Dich.
Aufbau der Erklärung zur Barrierefreiheit
Zunächst gilt für eine gute Erklärung der Barrierefreiheit, was für alle Dokumente zum Thema Verbraucherschutz gilt: Das Dokument muss gut strukturiert sein. Es gibt eine offizielle Mustererklärung zur Barrierefreiheit im Anhang des EU-Durchführungsbeschlusses. Die Musterklärung ist aber leider etwas schwer zu lesen. Daher extrahieren wir für Dich die Anforderungen im weiteren Textverlauf.
Inhalt der Erklärung zur Barrierefreiheit
Damit Dir der Einstieg leichter fällt, starten wir mit einem groben Überblick.
Fünf Schritte zur Barrierefreiheitserklärung
- Analyse der Website: Prüfe Deine Website auf digitale Barrierefreiheit (Selbsttest oder externe Tester und Zertifizierer)
- Maßnahmen ergreifen: Implementiere Lösungen, um identifizierte Barrieren zu beseitigen.
- Dokumentation: Erfasse jede Maßnahme und deren Auswirkungen in Deiner Erklärung. Sei selbstkritisch und beschreibe, was barrierefrei ist und welche Anforderungen nicht erfüllt sind.
- Veröffentlichung: Stelle die Erklärung inklusive Benennung einer Barrierefreiheit-Kontaktperson auf Deiner Website bereit. Nutze dafür idealerweise einen Footer-Link zu einem HTML-Dokument.
- Aktualisierung: Überprüfe und aktualisiere die Erklärung regelmäßig. Vor allem bei größeren Anpassungen Deiner Website, wenn sich grundsätzlich an der Technik oder am Design etwas geändert hat.
Konkret beantwortet werden sollen folgenden Fragen:
- Welches Niveau der Barrierefreiheit erfüllt die Website/App?
- Welche Barrieren bestehen noch und wann werden diese abgebaut?
- Welche besonderen Funktionen zur Barrierefreiheit gibt es?
- Wann wurde die Erklärung erstellt und zuletzt aktualisiert?
- An wen kann man sich wenden, wenn man auf eine Barriere stößt?
- Wo kann man sich offiziell beschweren, beispielsweise wenn auf die Meldung einer Barriere keine Rückmeldung erfolgt?
Pflichtangaben der Erklärung zur Barrierefreiheit
1 von 6: Einleitende Erläuterung
Am besten orientierst Du Dich hier an dem vorgeschlagenen Wortlaut des Gesetzgebers:
[Unternehmen XYZ GmbH & Co. KG] ist bemüht, die Website/App im Einklang mit den nationalen und europäischen Rechtsvorschriften des BFSG und European Accessibility Act barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für [https://deine-website.de] [die App „Deine App“].
2 von 6: Konformitätserklärung (Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen)
Es gibt drei Konformitätsstufen, die das Ausmaß der Barrierefreiheit Deiner Website messen:
- Stufe A: Grundlegende Barrierefreiheitsanforderungen werden erfüllt.
- Stufe AA: Wichtige Barrierefreiheitsanforderungen werden erfüllt.
- Stufe AAA: Höchste Anforderungen an Barrierefreiheit werden erfüllt.
Beschreibe in Deiner Erklärung, welche Stufe Deine Website oder App erreicht und auf welche WCAG-Kriterien sie sich stützt. Wie konform Deine Website ist, kannst Du durch einen Selbsttest oder durch externe Profis beurteilen.
Beides ist in Ordnung. Erwähne aber möglichst konkret, welche „Unvereinbarkeiten“ es auf deiner Website noch gibt. Achte außerdem darauf, dass Du keine falsch positive Konformität abgibst, sei also gerne streng mit Dir und Deiner Website.
3 von 6: Unvereinbarkeit (Nicht barrierefreie Inhalte)
Solltest Du innerhalb Deiner Website oder App Bereiche und Inhalte haben, die von dem BFSG ausgenommen sind, kannst Du das in diesem Abschnitt konkretisieren. Der Gesetzgeber sieht hier außerdem noch die „Unvereinbarkeit mit nationalem Recht“ und den Ausnahmetatbestand einer „unverhältnismäßigen Belastung“ vor.
Ehrlich gesagt kann ich mit den beiden ersten Punkten selbst nicht viel anfangen und recherchiere weiter dazu. Der Punkt der „unverhältnismäßigen Belastung“ ist selbsterklärend, aber auch schwer zu beweisen. Die Überwachungsstelle wird das sehr streng prüfen und sich im Zweifel zu Deinem Nachteil entscheiden wird.
4 von 6: Datum (Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit)
Diese Erklärung wurde am [01.01.2025 erstellt und am 01.5.2025] zuletzt überprüft und aktualisiert.
Die zur Erstellung der Erklärung verwendete Methode war ein [Selbsttest] / [ein von dritten durchgeführter Konformitätstest beziehungsweise eine Zertifizierung].
5 von 6: Feedback-Mechanismus und Kontaktmöglichkeiten
An dieser Stelle solltest Du eine einfache und barrierefreie Möglichkeit bieten, Feedback zu geben. Das ist wichtig, um beispielsweise bislang nicht aufgeführte Barrieren zu melden. Das kann, muss allerdings nicht, ein Kontaktformular sein. Idealerweise nutzt Du dafür das Wording „Barriere melden“ und bindest das Formular selbst oder einen Link in die Erklärung zur Barrierefreiheit ein.
Sei empathisch und konkret. Erkläre, was genau getan werden muss und was nach dem Absetzen einer Beschwerde wegen fehlender Barrierefreiheit intern geschieht. So erhöhst Du das Vertrauen in Deine Bemühungen um digitale Barrierefreiheit.
In jedem Fall muss in der Erklärung zur Barrierefreiheit eine verantwortliche Person inklusive Kontaktangaben (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) benannt werden.
Beispieltext:
[Ansprechperson für Barrierefreiheit:
Vorname, Name
Unternehmensname
Straße, Nr.
PLZ, Ort
Sie haben Barrieren auf unserer Website entdeckt? Lassen Sie uns das bitte wissen! Folgende Kanäle stehen Ihnen dabei zur Verfügung:
- Telefon:
- E-Mail-Adresse:
- Formular: „Barriere melden“]
6 von 6: Durchsetzungsverfahren
Für den Fall, dass die Kommunikation zum Beispiel im Zuge einer neu gemeldeten Barriere nicht zufriedenstellend ist, gibt es Schlichtungsstellen. An die Schlichtungsstellen sollen sich Nutzende kostenlos und ohne Rechtsbeistand wenden, um nicht hilflos und ungehört zu bleiben. Nenne und Verweise daher unbedingt auf die Schlichtungsstelle.
Beispieltext
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit (Barriere melden) nicht zufrieden sind . Unser gemeinsames Ziel: mit Hilfe der Schlichtungsstelle eine Lösung für ein Problem finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos uns Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter:
Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Optionale Angaben für die Barrierefreiheitserklärung
Zusätzlich zu den Pflichtangaben kannst Du weitere Informationen bereitstellen, um die Nutzerfreundlichkeit zu erhöhen:
- Erklärungen zu besonderen Maßnahmen: Beschreibe, welche speziellen Lösungen Du umgesetzt hast, um den Zugang zu verbessern.
- Zeitplan für den Abbau weiterer Barrieren: Falls es noch bestehende Barrieren gibt, kommuniziere klar, wann und wie diese behoben werden sollen.
- Barrierefreie Erklärung zur Barrierefreiheit: Idealerweise ist die Erklärung zur Barrierefreiheit selbst auch barrierefrei und wird zusätzlich in Leichter Sprache und Gebärdensprache bereitgestellt. In gewisser Weise kann dazu auch die Mehrsprachigkeit gehören. Wenn Du die Barrierefreiheitserklärung auch beispielsweise in englischer Sprache anbietest, schließt Du garantiert noch weniger Menschen aus.
Die Barrierefreiheitserklärung richtig einbinden
Sowohl für die Website als auch für die mobile Anwendung (App) gilt, es muss einfach auffindbar sein. Das entspricht dem Geist des Verbraucherschutzes.
- Website: Für die Erklärung zur Barrierefreiheit auf einer Website eignet sich die Einbindung im Footer mit dem Link-Text „Erklärung zur Barrierefreiheit“. Eine klassische Webseite im HTML-Format ist hierfür als Zieldokument ideal.
- App: Bei einer App gilt das gleiche, die Erklärung sollte innerhalb der Anwendung auffindbar sein. Idealerweise gibt es auch im Download-Bereich der App-Plattform einen entsprechenden Hinweis zu diesem Dokument.
Ende gut, alles gut
Damit sind wir am Ende angelangt und Du kannst nun hoffentlich selbstsicher an die Erstellung deiner Erklärung zur Barrierefreiheit gehen. Falls nicht, lass mich das bitte wissen.
Hast Du noch Fragen? Oder möchtest Du die Erstellung gänzlich durch einen Dritten durchführen lassen? Auch dann freue ich mich von Dir zu lesen!