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Erklärung zur Barrierefreiheit – tue Gutes und sprich darüber!

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Erklärung zur Barrierefreiheit beschreibt den Status quo und die geplanten Verbesserungen Deiner Website und App.
  • Die Barrierefreiheitserklärung ist ab 28. Juni 2025 Pflicht für alle Unternehmen, die unter das BFSG fallen.
  • Pflichtangaben wie Veröffentlichungsdatum, Erläuterungen zur Konformität, bestehende Barrieren und Kontaktmöglichkeiten sollten regelmäßig aktualisiert werden.

Tue Gutes und sprich darüber – das fällt mir als Erstes beim Gedanken an die „Erklärung zur Barrierefreiheit“ ein. Der zweite Gedanke: Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist eigentlich nur für öffentliche Stellen gedacht. Der dritte Gedanke: Das Dokument ist Auszeichnung und Auftrag zugleich. Der vierte und letzte Gedanke: Das Dokument wird für Menschen erstellt, nicht für Gesetzgeber. Was es damit alles auf sich hat, erfährst Du jetzt. Los geht’s!

Pflicht zur und Ausnahmen von der Barrierefreiheitserklärung

Eine Erklärung zur Barrierefreiheit beschreibt, wie barrierefrei eine Website oder App ist. Genau ein solches Dokument wird für Unternehmen zur Pflicht, mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) Ende Juni 2025. Geregelt ist das u. a. im § 12b Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Anlage 3 zu den §§ 14 und 28 BFSG.

Voraussetzung für die Pflicht zur Erstellung einer solchen Erklärung ist allerdings, dass die Unternehmens-Website unter das BFSG fällt. Es gibt davon wenige Ausnahmen, die Du im Artikel „Barrierefreie Website: Pflicht ab Juni 2025 – oder doch nicht?“ nachlesen kannst. Ganz allgemein gilt: Mit mehr als 10 Vollzeit-Mitarbeitenden oder mehr als zwei Millionen Euro Jahresumsatz in Verbindung mit einem auf Privatpersonen ausgerichteten Geschäftsmodell (B2C, Business-to-Customer) gilt das BFSG sehr wahrscheinlich auch für Dich.

Unterschiedliche Begriffe und Anforderungen

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für öffentliche Stellen. Das lässt sich aus dem entsprechenden Durchführungsbeschluss und der dort erwähnten EU-Richtlinie herauslesen (mehr zu den verschiedenen Barrierefreiheitsgesetzen). Dort heißt es:

[…] Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.

Die zitierte EU-Richtlinie 2016/2102 ist die Grundlage für die BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0) und diese adressiert öffentliche Stellen ihrerseits, zum Beispiel gleich in § 1 Absatz 2 BITV 2.0.

Information zur Barrierefreiheit

Im Gegensatz dazu wird in den für Unternehmen relevanten Rechtstexten wie dem für Deutschland relevanten Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) explizit das Wort „Information“ anstelle der „Erklärung“ verwendet. Das Gesetz setzt den EAA (European Accessibility Act) um. So zum Beispiel in §14 Absatz 1 Nr. 2, wo es heißt:

[…] darf seine Dienstleistung nur anbieten oder erbringen, wenn […] er die Informationen […] erstellt hat und diese Informationen für die Allgemeinheit in barrierefreier Form zugänglich gemacht hat […].

Noch deutlicher wird es in § 3 Absatz 2 Nr. 3, wo es heißt:

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt […] konkrete Anforderungen an die Barrierefreiheit […] zu regeln, insbesondere an […] die Art und Weise der Bereitstellung von Informationen […] an die Barrierefreiheitsmerkmale und Barrierefreiheitsfunktionen […] sowie an die mögliche Nutzung assistiver Technologien.

Wir empfehlen Dir, die Begrifflichkeiten analog zum Gesetzgeber zu verwenden. Denn das vermeidet Unklarheiten, um welche Art von Barrierefreiheitsdokument es sich handelt, um das für öffentliche Stelle oder um das für die Privatwirtschaft. Wir vermuten, dass genau das der Grund für die unterschiedlichen Begriffe ist.

Nun da wir wissen, worüber wir sprechen, können wir uns der eigentlichen Arbeit widmen. In den folgenden Abschnitten wollen wir Dir eine Idee davon geben, wie eine Erklärung zur Barrierefreiheit (öffentliche Stelle) und eine Information zur Barrierefreiheit (Privatwirtschaft) aufgebaut sein könnte.

Bevor wir starten, beachte bitte, dass es sich um keine juristische Beratung oder Empfehlung handelt.

Das sollte Dein Barrierefreiheits-Dokument können

  • Welches Niveau der Barrierefreiheit erfüllt Deine Website/App?
  • Welche Barrieren bestehen noch und wann wirst Du diese abbauen?
  • Welche besonderen Funktionen zur Barrierefreiheit gibt es?
  • Wann hast Du die Erklärung erstellt und wann zuletzt aktualisiert?
  • An wen können sich Menschen mit einer neu entdeckten Barriere wenden?
  • Wo können sich Menschen offiziell beschweren, wenn Du auf eine Barriere-Meldung nicht reagierst?

Außerdem gilt für beide Dokumente, was für alle Dokumente zum Thema Verbraucherschutz und gleichberechtigte Teilhabe gilt. Das Dokument selbst muss barrierefrei und gut strukturiert sein. Außerdem wird das Dokument vermutlich von, aber nicht für Juristen erstellt. Daher sollte der Inhalt für Laien verständlich sein, einfache Sprache ist unserer Meinung nach das Zauberwort.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Rechtlicher Rahmen

Alle öffentlichen Stellen sind seit spätestens September 2020 zur Erstellung einer Erklärung zur Barrierefreiheit verpflichtet. Die Pflicht und die Anforderungen ergeben sich aus der EU-Richtlinie 2016/2102, die in deutsches Recht übersetzt wurde.

Muster für die Pflichtangaben der Erklärung zur Barrierefreiheit

Offizielle Mustererklärung

Es gibt übrigens eine offizielle Mustererklärung zur Barrierefreiheit im Anhang des EU-Durchführungsbeschlusses. Da das Muster schwer zu lesen ist, haben wir die Anforderungen wie folgt extrahiert und aufbereitet.

Unser Muster

Erklärung zur Barrierefreiheit

[Name der öffentlichen Stelle] ist bemüht, die [Website / mobile Anwendung] im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für [https://deine-website.de / die App „Deine App“].

Aktueller Stand zur Barrierefreiheit

Die [Website / mobile Anwendung] ist [vollständig / teilweise / nicht] barrierefrei.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Nicht barrierefrei

[Detaillierte Auflistung aller Abschnitte/Funktionen wie zum Beispiel PDF, Kontaktformular, Terminbuchung, Preisrechner, Konfigurator, die noch nicht (vollständig) / barrierefrei nutzbar sind. Gerne auch direkt hier jeweils mögliche Nutzungsalternativen benennen.

b) unverhältnismäßiger Belastung

[Detaillierte Auflistung aller Abschnitte/Funktionen, für die Du die unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 geltend machst. Sei damit aber vorsichtig, der Dokumentationsaufwand ist enorm und sollte in enger Abstimmung mit der Behörde erfolgen.]

c) nicht anwendbar

[Detaillierte Auflistung aller Abschnitte/Funktionen, für die die Rechtsvorschriften nicht anwendbar sind. Sei damit aber vorsichtig und lasse Dich juristisch beraten. Bieten idealerweise Alternativen an.]

Datum und Methode

Diese Erklärung wurde am [01.01.2025 erstellt und am 01.5.2025] zuletzt überprüft und aktualisiert.

Die zur Erstellung der Erklärung verwendete Methode war ein [Selbsttest / ein von dritten durchgeführter Konformitätstest beziehungsweise eine Zertifizierung]. Getestet wurde mit dem Browser [Chrome / Firefox / Safari / etc.] und mit den Screenreadern [Talkback / VoiceOver / Narrator / NVDA / etc.].

Feedback und Kontakt

Über den Link [Barriere melden] können Sie uns über [unser barrierefreies Kontaktformular / eine E-Mail] Feedback zu einer von Ihnen neu entdeckten Barriere melden. Gerne dürfen Sie auch Fragen zu den hier erwähnten Barrierefreiheits-Mängeln sowie den Ausnahmen stellen.

Zuständig für die Zugänglichkeit unserer [Website / App] ist [Frau / Herr Mustermensch, Rolle der Person].

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie unzufrieden sein, etwa aufgrund unserer Kommunikation, können Sie sich bei der [Link: Marktüberwachungsstelle] offiziell beschweren. Sie erreichen die Marktüberwachungsstelle der Länder unter [Robert Richard, Turmschanzenstraße 25, 39114 Magdeburg, Tel.: (0391) 567 4530, E-​Mail: MLBF(at)ms.sachsen-​anhalt.de].

Muster für die optionalen Angaben für die Erklärung zur Barrierefreiheit

Zusätzlich zu den Pflichtangaben kannst Du weitere Informationen bereitstellen, um die Nutzerfreundlichkeit zu erhöhen:

  • Erklärungen zu besonderen Maßnahmen: Beschreibe, welche speziellen Lösungen Du umgesetzt hast, um den Zugang zu verbessern.
  • Zeitplan für den Abbau weiterer Barrieren: Falls es noch bestehende Barrieren gibt, kommuniziere klar, wann und wie diese behoben werden sollen.
  • Barrierefreie Erklärung zur Barrierefreiheit: Idealerweise wird die Erklärung zur Barrierefreiheit nicht nur barrierefrei sondern auch in Leichter Sprache und Gebärdensprache bereitgestellt. In gewisser Weise kann dazu auch die Mehrsprachigkeit gehören.

Diese Liste ließe sich beinahe endlos fortsetzen. Wenn Du versuchst, Deine Erklärung individuell anzureichern und so nutzungsfreundlich wie möglich zu gestalten, bist Du definitiv auf dem richtigen Weg.

Information zur Barrierefreiheit

Im Unterschied zur behördlichen Erklärung steht bei der privatwirtschaftlichen Information im Vordergrund, wie die Dienstleistung die Barrierefreiheits-Anforderungen erfüllt. Der Fokus liegt auf der tatsächlichen Nutzbarkeit des Dienstleistungsangebots für Menschen mit Behinderung. Es geht also um Transparenz darüber, was barrierefrei nutzbar ist und was nicht.

Rechtlicher Rahmen

Unternehmen, die unter das BFSG fallen, müssen spätestens ab dem 28. Juni 2025 für jede betroffene Dienstleistung Informationen zur Barrierefreiheit bereitstellen. Die Pflicht und die Anforderungen ergeben sich aus der EU-Richtlinie 2019/882, die in deutsches Recht übersetzt wurde.

Du wirst gleich auch sehen, dass sich die Musterinhalte der Information zur Barrierefreiheit an den Erklärung zur Barrierefreiheit orientieren (das geht aus der Gesetzesbegründung zu § 14 BFSG klar). Aber es gibt dennoch eine Eigenheit. Denn es sollen nicht nur die Dienstleistung selbst, sondern auch die für die Dienstleistungserbringung relevanten Barrierefreiheitsanforderungen selbst beschrieben werden.

Muster für die Pflichtangaben der Information zur Barrierefreiheit

Jede Information zur Barrierefreiheit sollte enthalten:

  • Allgemeine Beschreibung Deiner Dienstleistung
    Beschreibe Dein Angebot und dessen Zweck (Art der Produkte/Dienstleistungen, Zielgruppe, Kanal (Website, App).
  • Erläuterungen zur Nutzung
    Liefere alle Hinweise und Erklärungen, die zum Verständnis der Bedienung Deiner Dienstleistung erforderlich sind.
  • Barrierefreiheitsanforderungen und Erfüllungsgrad
    Halte fest, welche Barrierefreiheits-Anforderungen für Dich gelten. Beschreibe diese und erläutere, inwieweit Du die Anforderungen erfüllst.
  • Informationspflichten zum Verbrauchervertrag
    Die Anlage 3 (zu den §§ 14 und 28 BFSG) verlangt außerdem, dass in der Information zur Barrierefreiheit auch die Anforderungen an die Verbraucherinformation nach Artikel 246 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch enthalten sind.
  • Zuständigkeiten
    Nennung der zuständigen Marktüberwachungsbehörde für die Dienstleistung.

Einen Feedback-Mechanismus wie bei der Erklärung zur Barrierefreiheit fordert der Gesetzgeber zwar nicht. Wir von Zentrum Barrierefreiheit würden Dir aber trotzdem dazu raten. Das vermeidet allzu frühzeitigen Ärger mit Behörden und lässt Dir die Möglichkeit, mit Deinen Kunden und Kundinnen in einen kooperativen, lösungsorientierten Dialog zu treten.

Offizielle Mustererklärung

Unser Muster

Information zur Barrierefreiheit

Allgemeine Dienstleistungsbeschreibung

Wir von [MusterShop] sind ein [erfahrener Anbieter für Gartengeräte / Haushaltselektronik / Verbraucherkredite / Körperpflege und Stylings / etc.]. Zu unseren Produkten und Dienstleistungen zählen [Waschmaschinen / elektrische Rasenmäher / Immobilienkredite / Färbung und Tönung / etc.] sowie [Beratung zu diesen Themen].

Sie erreichen uns postalisch, telefonisch oder per E-Mail:
[Firmierung, Adresse, Kontaktmöglichkeiten]

Nutzung unserer Dienstleistungsangebots

[Die Nutzung von MusterShop ist intuitiv gestaltet: Produkte lassen sich per Suchfeld, über die Hauptnavigation oder den Footer suchen und finden. Unsere Produkte und Dienstleistungen sind in Kategorien organisiert. Das heißt, Sie können sowohl nach Produkten als auch nach Produktkategorien suchen.

Von Ihnen ausgewählte Produkte lassen sich mit Hilfe von „zum Vergleich hinzufügen“ auf einer Vergleichsseite anzeigen. Wir bieten Ihnen außerdem einen Cookie-basierten Merkzettel, der ohne Log-in funktioniert. Dafür müssen Sie funktionale Cookie akzeptieren. Die Einstellungen können Sie über „Cookie-Einstellungen“ jederzeit anpassen.

Neben Vergleichsseite und Merkzettel bieten wir auch einen Warenkorb für den Kaufabschluss an. Der Warenkorb verfügt über vier Schritte. Der vierte und letzte Schritt ist eine Zusammenfassung aller ausgewählten Produkte und Dienstleistungen, inklusive Einzel- und Gesamtpreis. Rabatt- und Gutschein-Codes können dort eingetragen werden.

Die AGB und weitere Detailangaben (Produktdetailblätter) sind dort ebenfalls zu finden. Nach dem Aktivieren von „Jetzt kaufen“ werden Sie auf eine Danke-Seite weitergeleitet. Auch erhalten Sie eine E-Mail-Bestätigung an die von Ihnen im Bestellprozess angegebene E-Mail-Adresse.

Einen Log-in-Bereich besitzen wir nicht.]

Barrierefreiheitsanforderungen

Die hier enthaltenen Informationen zur Barrierefreiheit beziehen sich auf unseren Webauftritt unter [https://deine-website.de]. Die Information zur Barrierefreiheit für unsere MusterShop-App finden Sie [unter Android-App / unter iOS-App].

[Die Anforderungen an die Barrierefreiheit ergeben sich für uns aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV), abgeleitet aus dem European Accessibility Act (EAA). Diese Gesetze und Verordnungen verweisen auf die Harmonisierte Europäische Norm (EN) 301 549, Version 3.2.1, angelehnt an die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), Version 2.1, Stufen A und AA.]

Erfüllungsgrad

Erfüllungsgrad der Barrierefreiheits-Anforderungen (Muster)

Unser MusterShop erfüllt die wesentlichen Vorgaben der WCAG 2.2 (Konformitätsstufe AA) und die in der BFSG-Verordnung formulierten technischen Anforderungen. Im Folgenden haben wir für Sie die wichtigsten Aspekte zusammengefasst, unterteil nach den vier Barrierefreiheits-Kriterien Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit.

Getestet haben wir unseren MusterShop mit dem Browser Firefox und Chrome, sowie dem Screenreader NVDA.

Wahrnehmbarkeit (Sehen & Hören)

Unser Mustershop ist ohne

  • Bei Kontrast, Schrift und Layout verwenden und unterstützen wir
    • eine gut lesbare Schriftart in ausreichender Größe und Abständen.
    • ausreichende Farbkontraste für alle Texte und visuellen Elemente.
    • typische Browser- und Betriebssystem-Einstellungen für Zoom-Funktion oder Schriftskalierung.
  • Wir bieten Alternativen zu Farb- und Nicht-Text-Inhalten
    • Statusmeldungen wie „ausverkauft“ werden farblich hervorgehoben und auch in Textform angezeigt.
    • Alle Bilder und Grafiken verfügen über verständliche Alternativtexte.
    • Wichtige Videos besitzen zuschaltbare Untertitel, die sich außerdem pausieren, stoppen und in der Geschwindigkeit sowie Lautstärke anpassen lassen.
  • Wir bieten Alternativen zu akustischen Informationen
    • Vollständige Untertitel und optionale Textfassungen für alle Audioinhalte.
    • Visuelle Hinweise, auch wenn kein Ton abgespielt werden kann.

Bedienbarkeit (Tastatur, Motorik)

  • Tastaturbedienbarkeit
    • Sämtliche Funktionen sind per Tastatur erreichbar.
    • Die Reihenfolge der Fokussprünge folgt einer intuitiven Struktur.
    • Beim Navigieren mit der Tastatur werden aktive Elemente klar hervorgehoben.
  • Klickflächen & Touch-Ziele
    • Interaktive Elemente sind ausreichend groß und lassen genügend Platz zu anderen Elementen.
    • Die Navigation funktioniert im Hoch- und Querformat, sowohl auf dem Desktop als auch auf dem mobilen Endgerät.
  • Komplexität und Beschränkungen
    • Wir verzichten auf komplexe Pfadbewegungen wie Drag-and-Drop
    • Wir verzichten auf Zeitbegrenzungen.

Verständlichkeit

  • Wir verwenden klare und logische Strukturen, mit kurzen Sätzen und Absätzen.
  • Wir konzentrieren uns auf eine möglichst einfache Sprache.
  • Die Navigation (Hauptnavigation und Footer) sind einheitlich benannt.
  • Unser Bestellprozess
    • unterstützt Ausfüllhilfen zur Autovervollständigung Ihrer Daten.
    • hat eine detaillierte Fehlerbeschreibung bei falsch ausgefüllten Formularfeldern.

Robustheit & Sicherheit

Unsere Website ist mit semantisch korrektem HTML umgesetzt. Vereinzelt unterstützen ARIA-Rollen die Verständlichkeit für Screenreader.

Zahlungsformulare sind so gestaltet, dass sie für alle Nutzergruppen bedienbar sind und keine versteckten CAPTCHA-Hürden durch visuelle Rätsel aufweisen.

Alle eingesetzten Barrierefreiheitsfunktionen (z. B. Anpassungen für Screenreader, Nutzung von Zoom-Funktionen) haben keinen Einfluss auf Ihre Privatsphäre (es werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erhoben).

Nicht barrierefreie Inhalte

Leider sind für einige Produkte noch keine vollständig barrierefreien PDF vorhanden. Wir arbeiten aber mit Hochdruck daran, diesen Mangel bis Ende 2025 zu beheben.

Ausblick

Künftig werden quartalsweise interne Prüfungen auf Barrierefreiheit durchgeführt. Außerdem werden für die Konzeption neuer Website-Elemente schon seit Anfang 2025 Barrierefreiheitsbelange berücksichtigt. Wir hoffen, durch diese Maßnahmen allen Menschen unabhängig von den individuellen Fähigkeiten die barrierefreie Nutzung unseres MusterShops zu ermöglichen.

Datum und Methode

Dieses Dokument wurde zuletzt am [01.10.2025] aktualisiert.

Feedback, Kontakt, Schlichtung

Über den Link [Barriere melden] können Sie uns über [unser barrierefreies Kontaktformular / eine E-Mail] Feedback zu einer von Ihnen neu entdeckten Barriere melden. Gerne dürfen Sie auch Fragen zu den hier erwähnten Barrierefreiheits-Mängeln sowie den Ausnahmen stellen.

Zuständig für die Zugänglichkeit unserer [Website / App] ist [Frau / Herr Mustermensch, Rolle der Person].

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie unzufrieden sein, etwa aufgrund unserer Kommunikation, können Sie sich bei der [Link: Schlichtungsstelle] offiziell beschweren. Die Schlichtungsstelle selbst informiert Sie auf dem folgenden auch über den Ablauf eines Schlichtungsverfahrens. Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter [Telefon / E-Mail / Website].

Weitere Muster

Alternativ zu unserem Muster gibt es noch zahlreiche weitere Mustererklärungen. Nennen wollen wir hier zwei exemplarische. Das erste Muster sehr ausführliche Muster ist das von Barrierefreiheitsexpertin Nina Gerling. Ein anderes Beispiel, deutlich kürzeres Muster, ist das der Rechtsanwaltskanzlei Schwenke.

Die richtige Einbindung

Egal ob Erklärung zur Barrierefreiheit oder Information zur Barrierefreiheit, ob für die Website oder für die mobile Anwendung. Das Dokument muss einfach auffindbar sein. Das entspricht dem Geist des Verbraucherschutzes und darauf zielt das BFSG ab.

Viele Juristen raten übrigens von der Einbindung in die AGB ab. Denn durch die dortige Einbindung der Barrierefreiheits-Informationen kommen auch noch weitere Regeln zum Tragen, die für AGB im Allgemeinen gelten.

Daher idealerweise die Einbindung wie folgt:

Website

Ideal ist unserer Meinung nach die Einbindung im Footer, denn diese ist dadurch seitenweit an der identischen Stelle auffindbar. Damit erfolgt die Einbindung analog zum Impressum, der Datenschutzerklärung und den AGB. Auch ist eine zusätzliche Einbindung im Impressum eine gute Idee.

Der Link-Text ist zwar nicht vorgeschrieben, er sollte aber sinnvoll sein. Es eignen sich „Erklärung zur Barrierefreiheit“, „Information zur Barrierefreiheit“ oder schlicht „Barrierefreiheit“, gerne auch abhängig von und analog zu Deinen Link-Texten für „Impressum“ und „Datenschutz“.

Es sollte sich um eine herkömmliche und vor allem garantiert barrierefreie HTML-Webseite handeln. Denn noch einmal, die Zielgruppe für dieses Dokument sind Menschen, die auf barrierefreie Websites angewiesen sind.

App

Bei einer App gilt das Gleiche, die Erklärung sollte innerhalb der Anwendung auffindbar sein. Idealerweise gibt es auch im Download-Bereich der App-Plattform einen entsprechenden Hinweis zu diesem Dokument. So können sich mögliche User schon vorab über die Barrieren informieren und somit im Zweifel auf eine andere App ausweichen.

Ende gut, alles gut

Damit haben wir für Dich die beiden Dokumente Erklärung zur Barrierefreiheit und Information zur Barrierefreiheit umfassend beleuchtet. Wenn Du etwas mitnehmen solltest, dann vor allem, dass Du dieses Dokument nicht für Juristen, sondern für Menschen mit Behinderungen erstellst.

Sei deshalb empathisch und aufrichtig. Vermeide es, nur das Positive besonders hervorzuheben. Sei ehrlich und selbstkritisch, offen für Kritik und bereit, Deine Website für alle Menschen zugänglich zu machen.

Auch nochmals der Hinweis, dass wir keine Juristen sind und die die hier dargestellten Informationen in keiner Weise eine juristische oder rechtlich bindende Beratung darstellen.

Hast Du noch Fragen, Anmerkungen oder Kritik an uns? Dann freuen wir uns über eine Nachricht von Dir.