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Was Du über das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für Deine Website wissen musst

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

    • Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein Gesetz zur Förderung der digitalen Barrierefreiheit.

    • Das BFSG gilt für öffentliche Einrichtungen und Unternehmen, die online Dienstleistungen und Produkte anbieten.

    • Das BFSG regelt konkrete Barrierefreiheitsanforderungen für Websites und mobile Anwendungen von Unternehmen.

    • Das BFSG tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Bis dahin müssen die damit verbundenen Anforderungen erfüllt sein.

    • Das BFSG ist wichtig, weil es die gesamtgesellschaftliche Inklusion fördert und für Unternehmen auch neue Absatzchancen durch weitere Zielgruppen bietet.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verändert die digitale Landschaft grundlegend. Es sorgt dafür, dass Websites, Apps, Videos, PDF und so weiter für alle Menschen zugänglich, also barrierefrei, werden. Doch vor der Vergnügen kommt bekanntlich die Arbeit. Um zu verstehen, was da genau auf uns als Gesellschaft und Website-Betreibende zukommt, beschäftigen wir uns heute mit dem BFSG. Los geht’s!

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Das BFSG definiert über diverse deutsche und europäische Normen und Verordnungen, wie und bis wann konkrete Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt sein müssen. Diese Anforderungen zielen darauf ab, alle Menschen in die Lage zu versetzen, digitale Inhalte, Produkte und Dienstleistungen allgemein ohne Einschränkungen zu nutzen. In der Praxis bedeutet dies zum Beispiel:

  • Textalternativen für nicht-textuelle Inhalte für Menschen mit Sehbehinderungen
  • Untertitel und Gebärdensprache-Videos für Menschen mit Hörbehinderungen
  • Tastatursteuerung für Menschen mit motorischen Einschränkungen.

Barrierefreiheit ist kein Zusatz, sondern ein Grundrecht. So heißt es in Artikel 3 GG: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Woher kommt das BFSG?

Im Juli 2021 wurde der European Accessibility Act (EAA) durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in deutsches Recht überführt. Das BFSG heißt in voller Länge übrigens „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheits­anforderungen für Produkte und Dienstleistungen (BFSG)“ (Link zum Gesetz als PDF).

Wie der Name es verrät, entspringt dieses Gesetz einer EU-Richtlinie, die auf den Namen “2019/882″ hört. Zum BFSG gibt es übrigens auch noch eine deutsche Verordnung, die BFSGV. Sie konkretisiert die Anforderungen des BFSG. Im Prinzip beruht aber alles auf einer europäischen Norm für Barrierefreiheit, der EN 301 549. Diese behandelt in ihrem neunten Abschnitt die digitale Barrierefreiheit und ist damit für alle sich darauf beziehenden Verordnungen, Gesetze, Richtlinien und so weiter verantwortlich.

Für wen gilt das Barrierefreiheistärkungsgesetz?

Privatwirtschaft

Das BFSG betrifft fast alle privaten Wirtschaftsakteure, es gibt nur wenige Ausnahmen. Konkret genannt werden immer wieder Hersteller, Händler und Importeure von Produkten und Dienstleistungserbringer. Konzentrieren wir uns nur auf die digitale Barrierefreiheit, sprechen wir also vor allem von betroffenen Dienstleistungserbringer und E-Commerce.

Öffentliche Stellen

Wenngleich das BFSG vor allem auf die Privatwirtschaft abzielt, so sind doch auch öffentliche Stellen davon betroffen. Das gilt beispielsweise dann, wenn sie Dienstleistungen anbieten, die unter die BFSG-Richtlinie fallen – zum Beispiel Nahverkehrsdienste, Bankautomaten oder E-Ticketing-Systeme.

Für wen gilt das BFSG nicht (was sind die Ausnahmen)?

Das BFSG lässt einige wenige Ausnahmen zu, die ich Dir nachfolgend vollständig aufliste:

  • Private Websites ohen Geschäfts- und Gewinnerzielungsabsichten
  • B2B-Geschäftsbeziehhungen (Unternehmen-Unternehmen-Geschäfte, kurz B2B genannt)
  • Kleine Dienstleistungsunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und weniger als 2 Mio. Jahresumsatz oder einer kleiner als 2 Mio. Jahresbilanzsumme.

Das sind tatsächlich nicht viele Ausnahmen, nicht wahr? Es gibt noch vereinzelte Härtefälle („unzumutbare Härten“), die werden aber schwierig zu begründen sein. Gründe wie „kein Personal/Budget für die barrierefreie Umsetzung“ alleine werden definitiv nicht ausreichen.

Für was gilt das BFSG?

Das Barrierefreiheit-Gesetz gilt für alle Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 in den Verkehr gebracht oder als Dienstleistung erbracht werden. Weniger bürokratisch formuliert: Das BFSG gilt für alles, was nach dem 28. Juni 2025 verkauft wird.

Für einen Onlineshop würde das zum Beispiel aber auch heißen, dass im Prinzip der komplette Onlineshop barrierefrei sein muss. Denn selbst wenn ich ein neues Produkt einführe in meinem Sortiment. Der Warenkorb, der Preisrechner, die Vergleichsfunktion, der Merkzettel, der Login, der Kundenbereich, das alles muss ja auch barrierefrei sein. Nur so kann das Produkt schließlich verkauft werden.

Wer konktrolliert die Einhaltung des BFSG?

Das ist ein kompliziertes Thema, es könnte meiner Meinung nach so ähnlich ablaufen wie bei der Einführung der DSGVO. Viele Unternehmen waren vorbereitet, einige hatten nichts im Hinblick auf den Datenschutz unternommen und wenige davon wurden abgemahnt – nachdem von Privatpersonen oder Verbänden geklagt wurde.

Aktuell ist es so, dass mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz auch eine “Erklärung zur Barrierefreiheit” auf der Website veröffentlicht werden muss. Dort steht dann, was erreicht wurde und was noch zu tun ist, um die digitale Barrierefreiheit der Website oder mobilen Anwendung zu erreichen.

Außerdem soll es Selbstanzeigen geben bei der zuständigen Behörde. Im Prinzip eine Erklärung, dass man noch nicht (ganz) barrierefrei ist, das auch weiß und daran arbeitet.

Wann tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft?

Das BFSG wird nicht über Nacht wirksam, sondern folgt einem ausgearbeiteten Zeitplan. Markiere Dir den 28. Juni 2025 im Kalender, denn bis dahin sollten die Vorgaben des Gesetzes erfüllt sein. Für einige wenige Fälle gibt es noch Fristverlängerungen. Darauf solltest Du aber nicht spekulieren, da es ähnlich wie mit den Ausnahmen nur sehr beschränkt diese Möglichkeit gibt.

Fazit

In diesem Artikel haben wir die wichtigsten Aspekte des BFSG besprochen. Für wen ist das Gesetz gültig (fast alle), ab wann tritt es in Kraft (28.06.2025) und welche wenigen Ausnahmen gibt es (Kleinunternehmen, B2B, private Website). Das alles sollte Dir nun klar sein.

Eines wird immer wieder gesagt im Rahmen des BFSG: Es bietet Chancen für neue Zielgruppen. Das mag für die Vergangenheit so gewesen sein. Jetzt, mit der verpflichtenden digitalen Barrierefreiheit ist die Einhaltung des BFSG eher ein Hygienefaktor denn ein Wettbewerbsvorteil. So oder so, die Menschen mit Behinderung werden davon profitieren. Und nur darum geht es!

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